Anfrage der FDP-Ratsfrau der Stadt Delbrück, Roze Özmen,
- In welcher Höhe erhält STADT Delbrück in den Jahren von 2017 bis 2022 nach gegenwärtigem Stand finanzielle Mittel aus der Schul- und Bildungspauschale, aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für die Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur (bitte jeweils jährlich mit jeweiligem absolutem Betrag für die drei Programme sowie als Gesamtsumme für den genannten Zeitraum aufschlüsseln)?
- In welchem Umfang wurden die Mittel seit 2017 bislang für Investitionen in die Schulinfrastruktur in Anspruch genommen bzw. bereits abschließend verausgabt?
- In welchem Umfang wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ bereits beantragt und / oder abgerufen?
- Für welche Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bzw. der Schulausstattung sollen die jährlich zur Verfügung stehenden Gesamtmittel in der Zeit von 2017 bis 2022 zum Einsatz kommen (bitte jeweils jährlich schulstandortbezogen nach Einzelmaßnahmen mit veranschlagten Kosten nach den Handlungsfeldern 1. allgemeine bauliche Sanierungsmaßnahmen (Instandsetzung der allgemeinen Bausubstanz), 2. Sanierung und Modernisierung (etwa von Sanitäranlagen), 3. Digitalisierung (z.B. WLAN/Hard- und Software), 4. spezifische bauliche Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen (z.B. zusätzliche Differenzierungsräume für Inklusion, Herstellung von Barrierefreiheit) sowie 5. Weitere Maßnahmen (z.B. sächliche Ausstattung, Neubaumaßnahmen etc.) aufgeschlüsselt darlegen?
- Wie viele der für STADT Delbrück zur Stärkung der Schulinfrastruktur in dem genannten Zeitraum absehbar zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind gegenwärtig noch nicht für schulische Modernisierungsmaßnahmen verplant (bitte für die aus den drei Programmen zur Verfügung stehenden Finanzmittel jährlich aufgeschlüsselt darstellen)?
- Hat die Verwaltung eine konkrete Strategie zur Digitalisierung (Anschluss Breitband / Glasfaser) unserer Schulen und Bildungseinrichtungen und welche Maßnahmen sind hierzu in den nächsten Jahren unter Inanspruchnahme welcher Finanzmittel vorgesehen.
Begründung:
Der in den vergangenen Jahren entstandene Sanierungsstau an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen muss zügig abgebaut werden. Die bislang verfügbaren Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur waren aber nicht auskömmlich. Aus diesem Grund wurden in Nordrhein-Westfalen neben der im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelten Schul- und Bildungspauschale in Höhe von jährlich 609 Mio. Euro (Landeshaushalt 2018) von Land und Bund Zusatzprogramme aufgelegt. Das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ stellt den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinzu kommt ein im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geregeltes Programm des Bundes für finanzschwache Kommunen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro für Nordrhein-Westfalen. Im Zeitraum von 2017 bis 2022 stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen somit über 6 Mrd. Euro für Investitionen in die Ausstattung, Sanierung und der baulichen Modernisierung zur Verfügung.
Roze Özmen
Ratsfrau der Stadt Delbrück
die Anworten werden wir hier auf unserer Homepage veröffentlichen!