18. Januar 2018 sven

Dieter Tuschen, Bildungspolitischer Sprecher der FDP Delbrück fordert moderne Schulinfrastruktur!

Presseinformation der FDP Delbrück vom 18.01.2018

Dieter Tuschen, Bildungspolitischer Sprecher der FDP Delbrück fordert moderne Schulinfrastruktur!

„Gut ausgestattete Schulen müssen sich durch eine intakte Schulinfrastruktur auszeichnen. Schulräume und Klassenzimmer, Fachräume und sonstige Räume der Begegnung und des Lernens müssen modern ausgestattet sein, eine gute Lernatmosphäre ermöglichen und das Lernen und Lehren unterstützen“, erklärt Dieter Tuschen, Bildungspolitischer Sprecher der FDP Delbrück. „Wir werden deswegen einen umfangreichen Fragenkatalog im Rat stellen, um einen Sachstand über die Verwendung der Landesmittel zu erhalten“. so Roze Özmen, Ratsfrau der Stadt Delbrück

Gut ausgestattete Schulen müssen sich auch durch eine intakte Schulinfrastruktur auszeichnen. Klassenzimmer und Fachräume müssen modern ausgestattet sein, eine gute Lernatmosphäre ermöglichen und das Lernen und Lehren unterstützen. Mit Blick auf Integration, Inklusion und in einer Zeit der fortschreitenden Digitalisierung des Bildungswesens sind auch größte Anstrengungen erforderlich. Hier ist Stadt Delbrück als Schulträger in der Pflicht, die entsprechenden Investitionsmaßnahmen umzusetzen, um so beste Bildungsbedingungen zu schaffen.

Der in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten entstandene Sanierungsstau muss zügig abgebaut werden. Die bislang für die Kommunen verfügbaren Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur waren nicht auskömmlich, weshalb es auch zum beschriebenen Investitionsstau kam. Aus diesem Grund wurden in Nordrhein-Westfalen neben der im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelten Schul- und Bildungspauschale in Höhe von jährlich 609 Mio. Euro (Landeshaushalt 2018) von Land und Bund Zusatzprogramme aufgelegt. Das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ stellt den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinzu kommt ein im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geregeltes Programm des Bundes für finanzschwache Kommunen in Höhe von 1,12 Mrd. Euro für Nordrhein-Westfalen. Im Zeitraum von 2017 bis 2022 stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen somit über 6 Mrd. Euro für Investitionen in die Ausstattung, Sanierung und der baulichen Modernisierung zur Verfügung.

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