11. April 2018 sven

Anfrage zur Weiterleitung der Integrationspauschale an die Stadt Delbrück

Delbrück, den 11.04.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die FDP-Delbrück bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Sozialausschusses am 19.04.2018 sowie des Rates am 26.04.2018  zu setzen:

Weiterleitung der Integrationspauschale an die Stadt Delbrück

Es ist sehr erfreulich, dass die schwarz-gelbe Landesregierung Wort gehalten hat und die Kommunen bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben vor Ort unterstützt. Die Zuweisungen in Höhe von 171 T€ sind für Delbrück  wichtig, um die bereits geleisteten großen Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen fortführen zu können.

Die FDP-Delbrück bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat sich die Verwaltung bereits Gedanken darüber gemacht, wo diese zugewiesenen Mittel iHv 171 T€ zum Tragen kommen könnten?
  2. In wie fern kann das Ehrenamt aus diesen Mitteln unterstützt werden?
  3. Können die karitativen Einrichtungen in Delbrück Projekte/Vorschläge einreichen, die aus diesen Mitteln finanziert werden können?
  4. Ist diese Integrationspauschale grundsätzlich zweckgebunden?

Begründung:

Wir sehen diese finanzielle Entlastung auch als Anerkennung unserer Bemühungen.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gebilligt und damit die Weiterleitung von 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale an die Kommunen beschlossen. Die Mittel sollen anteilig nach Flüchtlingsaufnahmegesetz und Anzahl der Personen mit Wohnsitzauflage berechnet werden.

Für die FDP-Delbrück

Roze Özmen

Ratsfrau der Stadt Delbrück

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