- Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss berät über
- umweltbelastende und umweltschützende Maßnahmen der Stadt, jedoch überprüft hier jeder Fachausschuss in eigener Zuständigkeit die Umweltverträglichkeit und überweist bei Zweifelsfragen die Angelegenheit an den Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss.
- die Umweltverträglichkeit von Bau- und Planungsmaßnahmen der Stadt.
- die Stadtplanung einschließlich des geförderten Wohnungsbaus und die sonstigen, auch überörtlichen Raumordnungsmaßnahmen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und sonstige Pläne).
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich Straßenbeleuchtungsangelegenheiten, die eine Kostensumme von über 100.000 € erfordern, sofern es sich nicht um Tiefbaumaßnahmen der Eigenbetriebe handelt.
- Angelegenheiten der Verkehrsplanung.
- Bauvoranfragen und Bauanträge für Vorhaben, die stadtbildprägende Bedeutung haben.
- Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss entscheidet über
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschl. Straßenbeleuchtungsangelegenheiten, die Kosten von 30.000 € bis 100.000€ soweit sie haushaltsmäßig zur Verfügung gestellt sind und es sich nicht um Unterhaltungsmaßnahmen oder Tiefbaumaßnahmen der Eigenbetriebe handelt.
- die Benennung von Straßen und Wegen.
- die Verwendung der Mittel des Klimabudgets für Projekte oder Konzepte, die voraussichtlich Folgekosten im städtischen Haushalt auslösen werden.
- Die v.g. Regelungen gelten nicht für Wirtschaftswege und Wasserläufe.
Ausschussmitglied
Gustav Robrecht
Stellvertretendes Mitglied
Roze Oezmen
Stellvertretendes Mitglied
Sascha Bendix
Stellvertretendes Mitglied
H. Dieter Tuschen
Stellvertretendes Mitglied
Uwe Mellin
Stellvertretendes Mitglied