- Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er berät über Angelegenheiten, die nicht den Fachausschüssen zugewiesen sind.
- Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Stadt vor und trifft die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.
- Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss berät neben den ihm durch die Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben
- über Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.
- über Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Hierzu zählen insbesondere die Anwerbung und Förderung von Ansiedlungen, die Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen und die Bestandspflege.
- den Stellenplan.
- Personalangelegenheiten der Beamten sowie der tariflich Beschäftigten von Entgeltgruppe 9 b TVÖD an aufwärts.
- Personalangelegenheiten, für die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Bürgermeister nicht zuständig ist.
- Grundsatzfragen der Digitalisierung
- Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss entscheidet über
- die Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen, Verbänden, Organisationen und ähnlichen Einrichtungen und über die Stimmabgabe der Vertreter der Stadt in solchen Organisationen.
- die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen nach Maßgabe des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht die einzelnen Fachausschüsse zuständig sind.
- die Stundung von Geldforderungen, sobald diese 20.000€ übersteigen und die Stundungszeit länger als ein Jahr dauert.
- die Niederschlagung von Geldforderungen, wenn diese 20.000 € übersteigen.
- den Erlass von Geldforderungen, soweit diese im Einzelfall 20.000 € übersteigen und über Erlassanträge, die nach Ansicht des Bürgermeisters abzulehnen sind, soweit sie 3.000 € übersteigen.
- die Genehmigung von Nebentätigkeiten des Bürgermeisters.
- den Abschluss von Versicherungen für Mitglieder des Rates, Ausschussmitglieder und für die Gesamtheit oder Gruppen der Mitarbeiter der Stadt.
- Marktangelegenheiten.
- die Koordinierung der Arbeiten aller Ausschüsse.
- die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung.
- Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW nach Vorlage der Stellungnahmen des zuständigen Ausschusses oder des Bürgermeisters.
- Ausnahmen von den Vergabebedingungen für Bauplätze.
- Grundsatzangelegenheiten in Vergabeverfahren. Über erfolgte Vergaben mit einer Auftragssumme von über 40.000 € ist im nichtöffentlichen Teil jeder Ausschusssitzung zu berichten. Das Ergebnis der Ausschreibung ist in den Ausschusssitzungen bekanntzugeben und den Protokollen beizufügen.
Ausschussmitglied
Roze Oezmen
Stellvertretendes Mitglied