1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er berät über Angelegenheiten, die nicht den Fachausschüssen zugewiesen sind.
  2. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Stadt vor und trifft die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.
  3. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss berät neben den ihm durch die Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben
    • über Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.
    • über Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Hierzu zählen insbesondere die Anwerbung und Förderung von Ansiedlungen, die Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen und die Bestandspflege.
    • den Stellenplan.
    • Personalangelegenheiten der Beamten sowie der tariflich Beschäftigten von Entgeltgruppe 9 b TVÖD an aufwärts.
    • Personalangelegenheiten, für die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Bürgermeister nicht zuständig ist.
    • Grundsatzfragen der Digitalisierung
  4. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss entscheidet über
    • die Mitgliedschaft der Stadt in Vereinen, Verbänden, Organisationen und ähnlichen Einrichtungen und über die Stimmabgabe der Vertreter der Stadt in solchen Organisationen.
    • die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen nach Maßgabe des Haushaltsplanes, soweit hierfür nicht die einzelnen Fachausschüsse zuständig sind.
    • die Stundung von Geldforderungen, sobald diese 20.000€ übersteigen und die Stundungszeit länger als ein Jahr dauert.
    • die Niederschlagung von Geldforderungen, wenn diese 20.000 € übersteigen.
    • den Erlass von Geldforderungen, soweit diese im Einzelfall 20.000 € übersteigen und über Erlassanträge, die nach Ansicht des Bürgermeisters abzulehnen sind, soweit sie 3.000 € übersteigen.
    • die Genehmigung von Nebentätigkeiten des Bürgermeisters.
    • den Abschluss von Versicherungen für Mitglieder des Rates, Ausschussmitglieder und für die Gesamtheit oder Gruppen der Mitarbeiter der Stadt.
    • Marktangelegenheiten.
    • die Koordinierung der Arbeiten aller Ausschüsse.
    • die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung.
    • Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW nach Vorlage der Stellungnahmen des zuständigen Ausschusses oder des Bürgermeisters.
    • Ausnahmen von den Vergabebedingungen für Bauplätze.
    • Grundsatzangelegenheiten in Vergabeverfahren. Über erfolgte Vergaben mit einer Auftragssumme von über 40.000 € ist im nichtöffentlichen Teil jeder Ausschusssitzung zu berichten. Das Ergebnis der Ausschreibung ist in den Ausschusssitzungen bekanntzugeben und den Protokollen beizufügen.