Die Zuständigkeit des Betriebsausschusses richtet sich nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW und den Betriebssatzungen für die Stadtbetriebe Delbrück, das Abwasserwerk Delbrück und die Senioreneinrichtungen der Stadt Delbrück. Über erfolgte Vergaben mit einer Auftragssumme von über 40.000 € ist im nichtöffentlichen Teil jeder Ausschusssitzung zu berichten. Das Ergebnis der Ausschreibung ist in den Ausschusssitzungen bekanntzugeben und den Protokollen beizufügen.
Ausschussmitglied
Uwe Mellin
Stellvertretendes Mitglied
Roze Oezmen
Stellvertretendes Mitglied
Gustav Robrecht
Stellvertretendes Mitglied
Josef Seyfarth
Stellvertretendes Mitglied