18. August 2025 Marion

Briefwahl

Am 14. September nicht zu Hause oder keine Zeit? Nutzen Sie dennoch Ihr Wahlrecht bei der Kommunalwahl. Das geht ganz einfach per Briefwahl. Wie das geht, erklären wir kurz und knapp hier:

  1. Briefwahl beantragen
    QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen oder über diesen Link beantragen: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=5774020 (Keine Haftung für externe Links.)
  2. Wahlunterlagen kommen per Post
    Diese Unterlagen bekommen Sie bei den Wahlen von der Wahlbehörde:
    – Einen Stimmzettel.
    – Einen Umschlag für den Stimmzettel. Es ist der Umschlag, auf dem keine Adresse steht.
    – Einen Wahlschein.
    – Einen Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.
  3. Unterlagen ausfüllen
    1. Zuerst stimmt man auf dem Stimmzettel ab.
    2. Der angekreuzte Stimmzettel kommt dann
    in den leeren Briefumschlag für den Stimmzettel.
    3. Man klebt den Briefumschlag zu. Das ist wichtig,
    weil die Wahl geheim ist.
    4. Man muss den Wahlschein unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet: Der Wähler oder die Wählerin hat selbst gewählt. Oder: Jemand anderes hat den Stimmzettel ausgefüllt. Er hat aber so gewählt, wie es der Wähler wollte.
    5. Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Umschlag mit dem Stimmzettel kommen in den Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.
  4. Abgabe der unterlagen
    Dieser Umschlag kommt in einen Briefkasten der Post.
    Man braucht keine Briefmarke. Eine Briefwahl kostet nichts. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahltag angekommen sein. Dann werden die Stimmen gezählt. Der Umschlag kann auch beim Wahlamt abgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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